Wie groß sollte der Grenzabstand bei gemauertem Gartengrill sein?
8. August 2010 von admin
Wie groß sollte der Grenzabstand bei gemauertem Gartengrill sein?
Wir überlegen, uns einen festen Steingrill zu kaufen. Unser Nachbar hat einen großen Baumbestand bis dicht an die Grundstücksgrenze. Auch die Waldgrenze ist nur ca. 30m entfernt. Da der Grill nachträglich nicht mehr so einfach versetzt werden kann, möchten wir natürlich beim Grenzabstand keine Fehler machen. Wir wohnen in Baden-Württemberg. Hallo, danke für den Tipp mit dem Bauamt. Das habe ich natürlich zuerst versucht.
BBQ-Grill 3-beinig Gartengrill Campinggrill Holzkohle
- Große standfeste Tellerfüße / Aschesieb aus Stahl
- Feuerschale aus Stahlblech mit Ascheklappe unten
- Zwei seitlich angebrachte klappbare Tragegriffe Stahl
- Höhenverstellbare Haken für Grillzubehör Stahl
- Abnehmbare Holzplatte, 20 mm stark / Höhenverstellbarer Schwenkrost aus Stahl
Artikelbeschreibung
Super standfester Grill zum Toppreis!
Bei diesem tollen Gerät ist der Tisch für die Grillutensilien gleich dabei – echt praktisch!
Ideal für gesellige und stressfreie Partys im Freien.
Technische Daten:
Große standfeste Tellerfüße Feuerschale aus Stahlblech mit Ascheklappe unten Aschesieb aus Stahl Zwei seitlich angebrachte klappbare Tragegriffe Stahl Höhenverstellbare Haken für Grillzubehör Stahl Abnehmbare Holzplatte, 20 mm st
Unverb. Preisempf.: EUR 79,95
Leider bekam ich keinen kompetenten Sachbearbeiter an die Strippe. Der zuständige Beamte ist angeblich erst wieder nächste Woche erreichbar. Jedoch ist der Gartengrill nur noch bis Ende dieser Woche im Angebot.
4 Reaktionen zu “Wie groß sollte der Grenzabstand bei gemauertem Gartengrill sein?”


Einfach beim zuständigen Bauamt anrufen. Bei uns sind die Mitarbeiter dort sehr freundlich und hilfsbereit und die Auskunft ist gratis.
Ich würde dir auch raten mal genau nachzufragen.
Hier hast du 2 Links.
Gesetz über das Nachbarrecht (Ba-WÜ)
(Nachbarrechtsgesetz – NRG)
§ 6
Abstand schadendrohender und störender Anlagen
(1) Schadendrohende oder störende Anlagen dürfen nur in solcher Entfernung von der Grenze und nur unter solchen Vorkehrungen angebracht werden, daß sie den Nachbarn nicht schädigen.
(2) Anlagen im Sinne des Absatzes 1 sind insbesondere Lager für Chemikalien sowie im Freien gelegene Aborte, Treib- und Brennstoffbehälter, Waschkessel, und Backöfen, Bienenstöcke, Futtersilos, Düngerstätten, Jauchegruben und Ställe.
http://www.landesrecht-bw.de/jportal/;jsessionid=96B43413DA4C185E156DC90E3A7F9F05.jpb4?quelle=jlink&query=NachbG+BW&psml=bsbawueprod.psml&max=true&aiz=true#jlr-NachbGBWpP6
_____________________________________
Landesbauordnung Baden – Württemberg (LBO – BW)
2008-05-21 17:33
§ 4 Bebauung der Grundstücke
(3) Bauliche Anlagen mit Feuerstätten müssen von Wäldern, Mooren und Heiden
mindestens 30 m entfernt sein; die gleiche Entfernung ist mit Gebäuden von Wäldern
sowie mit Wäldern von Gebäuden einzuhalten. Ausnahmen können zugelassen
werden. Größere Abstände können verlangt werden, soweit dies wegen des
Brandschutzes oder zur Sicherheit der Gebäude erforderlich ist.
http://de.allconstructions.com/portal/gesetze/article/137
Frage beim Bauamt Deiner Geminde nach
Am besten zwanzig Meter und den Nachbarn miteinbeziehen, er sollte ruhig einmal zum grillen eingeladen werden, dann gibt es keinen Streit wegen Geruch oder so, aber immer einen Eimer mit Wasser neben dem Grill stellen ist sicherer auch keinen Spiritus verwenden sehr gefährlich lieber mit kleinen holzspänen arbeiten so machen wir es und beim grillen soll man ja Zeit haben denke ich, viel Spaß und wie gesagt noch einmal nachfragen, wie es mit der Grundstücks grenze ist, ist sicherer!